Firma
Hummel Kunstbeschläge
Beschlägeherstellung und –handel –
Restaurationsbedarf
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
zur Verwendung
gegenüber Verbrauchern für Verbrauchsgüterkauf
(Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher)
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
- Vertragsschluss
(1) Die in unseren Katalogen, Prospekten, Anzeigen,
Verkaufsunterlagen usw. sowie – soweit nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet –
im Internet enthaltenen Angebote sind –
auch bezüglich der Preisangaben – stets
freibleibend und unverbindlich, d. h. nur als
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.
(2) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist
ein bindendes Angebot.
(3) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb
von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist
die bestellte Ware zuzusenden.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und
dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 3 Änderungsvorbehalt
Handelsübliche und für den Kunden zumutbare
Abweichungen bei Farbe, Form, Maßdaten,
Oberflächen etc. bleiben vorbehalten. Insbesondere
bei handgefertigten Gegenständen besteht
kein Anspruch auf absolute Übereinstimmung.
§ 4 Preise
(1) Die Preise schließen die zum Zeitpunkt
der Lieferung geltende gesetzliche Umsatzsteuer
ein.
(2) Die Preise verstehen sich mangels besonderer
Vereinbarung ab unserem Geschäftssitz in
EURO, ohne Verpackung und Transport/Versendung.
Die Verpackung und Transport/Versendung werden
gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Es wird ein Entgelt für Mehraufwendungen
von EUR 2,00 pro Kleinauftrag bis EUR 25,00 netto
Warenwert berechnet.
(4) Bestellungen werden per Nachnahme geliefert.
Der Kunde hat alle Kosten der Lieferung zu tragen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist
unsere Rechnung sofort und ohne Abzüge bei
Anlieferung fällig.
(2) Bestellungen werden per Nachnahme geliefert.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. In diesem Umfang ist auch ein Zurückbehaltungsrecht
ausgeschlossen.
§
6 Versand/Transport
(1) Ist ein Versand/Transport der bestellten Ware
erforderlich, so erfolgt dieser auf Rechnung des
Kunden. Mangels besonderer Vereinbarung steht
uns die Wahl der Versand-/Transportart, des Versandwegs,
sowie die Wahl des Versand-/Transportunternehmens
zu. Aus dieser getroffenen Wahl können uns
gegenüber keine Ansprüche abgeleitet
werden.
(2) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen auf
seinen Namen und auf seine Rechnung versichert.
(3) Mehrkosten, die für die beschleunigte
Beförderung (z. B. Express, Eilboten, Schnellpakte
etc.) entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung
der Ware, den Kaufpreis bzw. die Vergütung
zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe
auf den Kunden über.
§ 8 Lieferzeiten – Lieferverzug
– Haftung bei Lieferverzug
(1) Falls Liefertermine oder Lieferfristen vereinbart
oder erforderlich sind, gilt Folgendes:
Die von uns genannten Liefertermine bzw. Lieferfristen
gelten als unverbindlich, es sei denn, sie sind
ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin
oder verbindliche Lieferfrist“ von uns schriftlich
bestätigt worden.
(2) Der Beginn des von uns angegebenen Liefertermins
bzw. der Lieferfrist setzt die Abklärung
aller Einzelheiten der Ausführung voraus.
(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
Die Einrede des nichterfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
(4) Der Liefertermin bzw. die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung
unseren Geschäftssitz verlassen hat oder
bei vereinbarter Abholung durch den Kunden die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
(5) Teillieferungen in zumutbarem Maße sind
zulässig und abzunehmen. Jede Teillieferung
gilt als selbständiges Rechtsgeschäft.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt
er schuldhaft sonstige Mitwirkungsverpflichtungen,
sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
(7) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen,
geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung des
Liefergegenstandes zu dem Zeitpunkt auf den Kunden
über indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist.
(8) Bei Vorliegen von durch uns zu vertretenden
Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom
Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei
Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung
bei uns beginnt.
(9) Wir haften bei Verzögerung der Leistung
in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen
Fällen der Verzögerung der Leistung
wird die Haftung von uns für den Schadenersatz
neben der Leistung auf 5 % sowie für den
Schadenersatz statt der Leistung auf 5 % des Wertes
des von der Verzögerung betroffenen Teils
der Lieferung begrenzt. Im Falle der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird
die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche
des Kunden sind – auch nach Ablauf einer
uns etwa gesetzten Frist zur Leistung –
ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt
nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der
Kunde berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt
sich der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz
neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils
der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit
nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche
des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung
sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt
nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt
vom Vertrag bleibt unberührt.
§ 10 Selbstbelieferungsvorbehalt
Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir
sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines
entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits
den Liefergegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit
für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt
unberührt. Wir werden den Kunden unverzüglich
über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit
des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir
zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht
unverzüglich ausüben; wir werden dem
Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende
Gegenleistung unverzüglich erstatten.
§ 11 Garantien
Erklärungen von uns im Zusammenhang mit diesem
Vertrag (z. B. Leistungsbeschreibungen etc.) enthalten
im Zweifel keine Übernahme einer Garantie.
Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche
Erklärungen von uns über die Übernahme
einer Garantie maßgeblich.
§ 12 Mängel
(1) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht
auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten
hat, wie z. B. Schäden, die beim Kunden durch
natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke
Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung
mit Sonne oder Kunstlicht, sonstige Temperatur-
oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße
Behandlung entstanden sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet uns Sach- und Rechtsmängel
innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt,
in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat,
schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei
so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu
beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist
für Mängelrechte des Kunden dar.
(3) Der Kunde ist verpflichtet die mangelhaften
Liefergegenstände in dem Zustand, in dem
sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten.
(4) Dem Kunden steht zur Behebung eines Mangels
zunächst das Recht auf Nacherfüllung
zu, wobei der Kunde das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung
(Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien
Ware hat.
(5) Wir können die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für
den Kunden bleibt.
(6) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten
oder die Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der
Vergütung verlangen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener
Frist erbracht wurde oder von uns endgültig
verweigert wurde.
(7) Wählt der Kunde nach Abs. (6) den Rücktritt,
so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren
und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen
zu leisten. Für die Wertermittlung kommt
es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung
im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer
und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
(8) Gewährleistungsansprüche verjähren
entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung;
die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe zu laufen.
§ 13 Haftungsbegrenzung - Haftungsausschluss
(1) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haften
wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir
den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie
für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
übernommen haben. Der Schadenersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden
durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern
des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen,
sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen
der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes (1) gelten
nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit
des Liefergegenstandes übernommen haben.
(2) Die Regelung des vorstehenden Abs. (1) erstreckt
sich auf Schadenersatz neben der Leistung und
Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln,
der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis
oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für
den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die Haftung für Lieferverzug bestimmt sich
jedoch nach § 8 Abs. (9), die Haftung für
Unmöglichkeit nach § 9.
§ 14 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen,
die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden
jetzt oder künftig zustehen, behalten wir
uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware).
Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht
verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere
des Gerichtsvollziehers - auf die Vorbehaltsware
wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und
uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir
unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen
oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der Kunde.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden
– insbesondere bei Zahlungsverzug –
sind wir berechtigt – nach erfolglosem Ablauf
einer der dem Kunden gesetzten angemessenen Frist
zur Leistung – vom Vertrag zurückzutreten
und die Vorbehaltsware herauszuverlangen; die
gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der
Frist bleiben unberührt.
§ 15 Datenschutz
Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen
Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und vertraulich
behandelt. Wir behalten uns jedoch vor, Daten
zum Zwecke der Bonitätsprüfung anderer
Unternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.
§ 16 Fernabsatzverträge
(1) Bei Verträgen über die Lieferung
von Waren, die unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Tele- und
Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der
Kunde die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen
innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung
der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens
mit Erhalt der Ware und der Belehrung. Nur bei
nicht paketversandfähiger Ware ( z. B. bei
sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rückgabe
auch durch Rücknahmeverlangen in Textform,
also z. B. per Brief, Fax oder E-mail erklären.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf
unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung
oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen
an:
Firma
Hummel Kunstbeschläge,
Beschlägeherstellung und –handel –
Restaurationsbedarf
Steinbacher Straße 30
87764 Legau
Telefon: 08330/93333
Telefax: 08330/785 (Telekomtarif)
Email: Info@kunstbeschlaege.de
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der
Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich
auf deren Prüfung – wie es etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre
– zurückzuführen ist. Im übrigen
kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem
der Kunde die Ware nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was
deren Wert beeinträchtigt.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht, bei Verträgen
über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden
oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
die Rücksendung geeignet sind.
(4) Im übrigen sind die Vorschriften der
§§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge)
hiervon unberührt.
§ 17 Erfüllungsort – Gerichtsstand
– Anwendbares Recht
(1) Für den Gerichtsstand und Erfüllungsort
gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen
der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen
Gesetzbuchs.
(2) Hat der Kunde im Inland keinen allgemeinen
Gerichtsstand, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland
verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland;
die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Gültig
ab August 03
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